» Der Bausparvertrag

Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, welcher bei ein Bausparkasse abgeschlossen wird. Er ist eine Anlageform für vermögenswirksame Leistungen. Ein Bausparvertrag gilt nach wie vor als klassiche Form der Baufinanzierung Allgemein wird unter Bausparen das Ansparen auf ein wohnwirtschaftliches Ziel angesehen um dann später dafür ein preiswertes Darlehen zu bekommen. Hauptsächlich wird er für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Deshalb ist das Ziel eines Bausparvertrages auch, das garantiert günstige finanzieren der eigenen vier Wänden. Der Bauspartarif der jeweiligen Bausparkasse bestimmt die Zinssätze, also Sparzins und Darlehenszins, die Ansparzeit , die Tilgungszeit sowie eine Mindestvertragsdauer. Mit einem Bausparvertrag Rechner können Sie verschiedene Möglichkeiten durchrechnen.

Auch bieten die unterschiedlichen Bausparkasse unterschiedliche Bauspartarife an, wie zum Beispiel Standardtarile, Schnelltarife, variable Tarife und auch Langzeittarife. Ein Bausparvertrag gliedert sich in drei Phasen. Diese drei Phasen sind Sparphasen, Zuteilung und Darlehensphase.In der Sparphase wird von den Bausparer das Mindestsparguthaben angespart. Je nach Bauspartarif ist der Bausparer vertraglich verpflichtet den Regelsparbeitrag zwischen 3 Promille und 10 Promille der Bausparsumme zu besparen. Bei der Zahlungsweise kann der Bausparer zwischen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich selbst wählen. Gehen jedoch keine Zahlungen auf das Bausparkonto ein kann von der Bausparkasse eine Kündigung ausgesprochen werden. Die Zuteilung, die zweite Phase eines Bausparvertrages, ist die Auszahlung seitens der Bausparkasse.

Eine Zuteilung kann jedoch erst erfolgen, wenn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, welche in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der jeweiligen Bausparkasse verankert sind. Jedoch ist der Zuteilungszeitpunkt nicht garantiert und kann sich je nach der Entwicklung des Finanzmarktes verschieben. Jedoch gibt es einige Zuteilungsvoraussetzungen, die bei jeder Bausparkasse in den ABB´s aufgelistet sind, welche für eine Zuteilung erfüllt sein müssen. Zum einem muss für eine Zuteilung das Mindestguthaben erreicht sein. In der Regel muss der Bausparer 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme für eine erfolgreiche Zuteilung erreicht haben. Die Bausparsumme setzt sich aus den geleisteten Einzahlungen sowie den gutgeschriebenen Zinsen und der Wohnungsbauprämie zusammen. Eine weitere Zuteilungsvoraussetzung ist die Mindestvertragsdauer sowie eine Mindestbewertungszahl. Diese ist vertraglich festgesetzt und muss für eine Auszahlung erreicht werden.

Die Bewertungszahl wird anhand der Sparbeiträge, den Zinsen und der Laufzeit errechnet. Die letzte Phase eines Bausparvertrages ist die Darlehensphase, wo das Bauspardarlehen getilgt wird. Das Bauspardarlehen kann für unterschiedliche wohnwirtschaftliche Maßnahmen, welche im Bausparkassengesetz beschrieben sind, verwendet werden. Unteranderem für die Errichtung, Erhaltung, Verbesserung und Beschaffung für Gebäude, welche hauptsächlich für Wohnzwecke bestimmt sind. Weiterhin kann das Bauspardarlehen für den Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung von Gebäuden mit Wohnzwecken verwendet werden. Das Bauspardarlehen kann auch zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten eingesetzt werden.
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