Bausparvertrag
Sparpläne gibt es in vielen Arten und Formen – Banken wissen darum und entsprechend bietet die Werbung wiederkehrend Produkte an mit den Attributen "sicher”, "risikofrei” und "ohne Verluste". Doch wie soll ein Verbraucher nun erkennen, was nun "richtig" ist? Eine Antwort könnte lauten: Tradition. Den Bausparvertrag an sich gibt es seit 1775, als die erste Bausparkasse in England gegründet wurde – und seither hat sich die Form der Bausparverträge erhalten und insbesondere die Bundesrepublik hat für die Verbraucher einen positiven Rahmen für gerade diese traditionsreiche Form des Sparens geschaffen.
Denn: Langfristiges Sparen, feste Raten und zuverlässige Verfügbarkeit sind die lang bewährten Vorteile. Das gemeinsame Sparen Man sehe den Bausparvertrag im Vergleich: Einerseits sind nun für Sparpläne aller Formen vermögenswirksame Leistungen für jeden Arbeitnehmer möglich. Andererseits – und das nennt sich auch "Riester-Bausparen" – zahlt der Staat 8,8 Prozent aller Einlagen, die der Sparer pro Jahr bauspart, zu diesem Projekt hinzu, nämlich die staatliche Wohnungsbauprämie (und dies bezieht sich auf das 5. Vermögensbildungsgesetz). Weiterhin (auch das ist Gesetz): Der Zinssatz bleibt gleich beim Bausparvertrag – über die gesamte Laufzeit hinweg.
Somit sind es oft auch bereits Auszubildende, die in dieser Weise sparen. Das persönliche Sparen Eigentlich, so der Name, ist der Bausparvertrag darauf orientiert, in Verbindung mit einem Darlehen auch zum Bauen oder im Zusammenhang mit Wohneigentum verwendet zu werden. Jedoch wird Rücksicht darauf genommen, dass nach sieben Jahren auch eine persönliche Planungsveränderung des Sparers vorkommen könnte. Deshalb ist nach dieser gesetzlichen Sperrfrist erst das Vermögen, das Bausparverträge tragen, für die Sparer auch wieder freigegeben. Es ist und bleibt – bei festgeschriebenen, unveränderlichen Zinssätzen – eine der beliebtesten Sparformen. Zudem: Hat man dokumentierbaren Grund, dem Kundenberater Nachlässigkeit vorzuhalten, kann dieser bzw. dessen Firma zur Entschädigung herangezogen werden. Dies und ständig Aktuelles ist über dieses Thema in aller Ausführlichkeit auf
Bausparvertrag.org nachzuhalten.